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Es fällt zusätzlich bei jedem Raum eine Kaution von 100,00 € an.

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Der Gesamtpreis inkl. Kaution muss 10 Tage vor dem Event an folgendes Konto überwiesen werden mit dem Buchungstext: Name des Mieters – gebuchter Raum – Veranstaltungsdatum Die Kaution wird nach dem Event zurückerstattet, sofern es keine Beanstandungen gab. Sparkasse Bochum

IBAN DE11 4305 000100034065 35

BIC WELADED1BOC

Vertragsbedingungen:

Vermieter: Wondream e. V.
Adresse: Sodinger Str. 561 A, 44628 Herne

1.Mietzweck:
Die Vermietung erfolgt ausschließlich für private, nicht-kommerzielle Veranstaltungen, insbesondere Kindergeburtstage, Babyparties und Taufen.
Die zulässige Personenanzahl wird auf 50 Personen begrenzt.
Untervermietung ist nicht gestattet.

2. Nutzungszeiten

• Der Mieter darf nach Absprache vorher die Räumlichkeiten dekorieren ca, 60 Min Zeit (bitte Uhrzeit abstimmen)
• Nach Ende der Mietzeit stehen ca. 60 Minuten zum Aufräumen zur Verfügung.
• Die Räumlichkeiten müssen spätestens 1 Stunde nach Ende der Mietzeit vollständig geräumt und verlassen sein.
• Bei Verstößen gegen Vertragsregeln (z. B. Rauchverbot, Alkohol, unerlaubte Nutzung) ist ein sofortiger Abbruch der Veranstaltung durch den Vermieter möglich.

3. Sauberkeit, Zustand & Endreinigung

Die Räume müssen in dem Zustand hinterlassen werden, in dem sie übergeben wurden.
Dazu gehört insbesondere:

• Entfernen aller Dekorationen
• Aufräumen des Spielzeugs / Equipments
• Säubern der Tische, Geschirr spülen
• Entfernen von Müll (Müll ist mitzunehmen)
• Fegen und Wischen bei deutlichen Verschmutzungen
• Keine Nutzung von Konfetti, Glitzer, Nebelmaschinen, Pyrotechnik oder Wunderkerzen

4. Kaution

Die Kaution beträgt 100 € und ist vor Veranstaltungsbeginn vollständig zu zahlen.

Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn:
• die Räumlichkeiten ordnungsgemäß und sauber hinterlassen wurden
• keine Schäden an Inventar, Ausstattung oder Schlüsselverlust vorliegen

5. Zahlung & Bankverbindung

Die Zahlung plus Kaution muss 10 Tage vor der Veranstaltung auf das Konto des Vermieters erfolgen. Keine Barzahlung.

Bankverbindung Wondream e. V.:
IBAN: DE11430500010003406535
BIC: WELADED1BOC
Bank: Sparkasse Bochum

Verwendungszweck:
Name des Mieters – gebuchter Raum – Veranstaltungsdatum

6. Haftung & Versicherung

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Personen entstehen.
Dazu gehören insbesondere:

• Schäden am Inventar
• Reparaturen durch fahrlässige oder unsachgemäße Nutzung
• Grobe Verschmutzungen
• Verlust von Schlüsseln

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände.

Der Mieter muss auf Wunsch vorab eine Haftpflichtversicherung vorzeigen, die Schäden während der Veranstaltung abdeckt.

7. Regeln zur Nutzung

• Keine Tiere in den Räumen.
• Kein Alkohol, Rauchverbot in allen Innenräumen.
• Essen und Trinken bitte auf Snacks und kindgerechte Speisen beschränken.
• Musik darf nur in angemessener Lautstärke abgespielt werden, max. 95 dB.
• Draußen ist auf Ruhe und Lärmschutz zu achten (keine lauten Aktivitäten / Musik).
• Der Mieter ist für die Einhaltung des Jugendschutzes während der Veranstaltung verantwortlich.

8. Toiletten & Reinigung

Die Toiletten dürfen selbstverständlich genutzt werden.
Der Mieter ist verpflichtet, diese in grundsauberem Zustand zu hinterlassen. Gröbere Verschmutzungen sind sofort zu entfernen.

9. Rücktritt / Stornierung

Eine kostenfreie Stornierung durch den Mieter ist bis 10 Tage vor der Veranstaltung möglich.
Danach werden 50 % des Mietpreises fällig.

Der Vermieter behält sich vor, die Vermietung bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn aus wichtigen betrieblichen Gründen (z. B. eigene Großveranstaltungen) zu verschieben.
In diesem Fall wird gemeinsam ein Ersatztermin vereinbart. Ist kein Ersatztermin möglich, entstehen dem Mieter keine Kosten.

10. Vertragsstrafen

Bei folgenden Verstößen kann der Vermieter eine angemessene Vertragsstrafe erheben:

• Rauchen in den Räumen
• Alkohol auf der Veranstaltung
• Überschreiten der vereinbarten Personenanzahl
• Falschangaben zum Veranstaltungszweck
• Grobe Verstöße gegen Sicherheitsauflagen / Lärmbeschränkungen
• Nutzung von Konfetti, Glitzer, Nebelmaschinen, Pyrotechnik oder ähnlichen Materialien

Die Höhe der Vertragsstrafe wird nach Aufwand und Schwere des Verstoßes festgelegt.

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